Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist ein zentraler Bestandteil der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und enthält Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch ein Unternehmen. Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist ein Dokument, das gemäß Artikel 30 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von jedem Unternehmen Organisation geführt werden muss, das personenbezogene Daten verarbeitet
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten sollte Angaben zu folgenden Aspekten enthalten:
- Verantwortliche Stelle: Die verantwortliche Stelle im Unternehmen muss klar benannt sein. Die verantwortliche Stelle im Unternehmen ist die natürliche oder juristische Person, die darüber entscheidet, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden und zu welchem Zweck. Diese Stelle wird auch als "Verantwortlicher" bezeichnet und ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich.
- Zweck der Verarbeitung: Es soll beschrieben werden, für welchen Zweck die personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Dies kann beispielsweise die Abwicklung von Geschäftsprozessen oder die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen sein.
- Kategorien betroffener Personen: Es soll beschrieben werden, welche Personengruppen von der Verarbeitung betroffen sind. Hierbei kann es sich beispielsweise um Kunden, Mitarbeiter oder Lieferanten handeln.
- Kategorien von personenbezogenen Daten: Es soll beschrieben werden, welche Arten von personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Hierbei kann es sich beispielsweise um Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung oder Gesundheitsdaten handeln.
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern: Es soll beschrieben werden, an wen die personenbezogenen Daten weitergegeben werden. Hierbei kann es sich beispielsweise um Partnerunternehmen oder staatliche Stellen handeln.
- Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation: Es soll beschrieben werden, ob personenbezogene Daten an Drittländer oder internationale Organisationen übermittelt werden und welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Daten angemessen zu schützen.
- Aufbewahrungsfristen: Es soll beschrieben werden, wie lange personenbezogene Daten aufbewahrt werden.
- Technische und organisatorische Maßnahmen: Es sollten technische und organisatorische Maßnahmen beschrieben werden, die ergriffen werden, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten kann in elektronischer oder papierbasierter Form geführt werden, solange es den Anforderungen der DSGVO entspricht und jederzeit verfügbar bzw. zugänglich ist. Es sollte regelmäßig aktualisiert und bei Änderungen der Verarbeitungstätigkeiten angepasst werden.
In einigen Fällen, wie bei großen Organisationen oder komplexen Verarbeitungstätigkeiten, kann es auch sinnvoll sein, das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten von einem externen Datenschutzberater oder -dienstleister verwalten zu lassen, der über die erforderliche Expertise und Erfahrung verfügt, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.
Für jede Anwendung oder IT-System, das personenbezogene Daten erstellt, verwaltet, verarbeitet oder speichert, ist ein Dokument Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen.
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